Rechtliches zum Thema AufzugsnotrufAchtung: Die folgenden Informationen stellen nur Auszüge aus einer komplexen Rechtsmaterie dar, sie sind daher weder rechtlich verbindlich noch komplett: Gesetzliche AnforderungenDer Betreiber einer Aufzugsanlage hat die Verpflichtung, bei einer Störung des Aufzuges mit einer eingeschlossenen Person eine rasche Personenbefreiung (möglichst innerhalb von 30 Minuten) sicherzustellen. Neue Aufzüge müssen seit 1999 im Fahrkorb eine Sprechanlage zur Kommunikation mit einer ständig besetzten Stelle aufweisen. In bestehenden Aufzugsanlagen in Wien müssen diese Einrichtungen bis 2001 mit einer Übergangsfrist bis 2005 nachgerüstet werden. - Diese Regelung ist je Bundesland abweichend. Die LösungNotrufwarte bietet verschiedene Systeme zur Kommunikation mit Ihrer Notrufzentrale an und übernimmt somit viele der Verantwortungen zur Gänze. Als zusätzliche Dienstleistung können Sie sowohl die Notbefreiung als auch Betriebskontrollen optional zubuchen. Durch die günstigen Paketpreise ersparen sie sich die sonst üblichen Einmalkosten zur Anschaffung und Einbau eines Notrufgeräts mit der erforderlichen Kommunikationseinrichung zur Notrufzentrale. Das NotrufgerätDie verwendeten Notrufgeräte stellen im Alarmfall eine Sprechverbindung zwischen der Aufzugskabine und der Notrufzentrale her. Die Aufzugsanlage wird automatisch identifiziert und die Notbefreiung kann umgehend beginnen. Die NotrufzentraleDie TüV zertifizierte Notrufzentrale von 'Notrufwarte' steht 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr zur Verfügung. Speziell geschulte Mitarbeiter nehmen alle Notrufe aus Ihrer Aufzugsanlage entgegen und kümmern sich um alle notwendigen weiteren Schritte zur Befreiung der eingeschlossenen Person(en). Außerdem hält stets ein freundlicher Mitarbeiter Kontakt zu den Eingeschlossenen um ggf. beruhigend und informierend einzuwirken. Die NotbefreiungNach dem Einlangen eines Notrufes bis zum Beginn der Befreiung vor Ort sieht der Gesetzgeber ein Zeitfenster von maximal 30 Minuten vor. Auf Wunsch kann auch diese Dienstleistung von 'Notrufwarte' und seinen Partnerbetrieben übernommen werden. Die BetriebskontrolleDie von 'Notrufwarte' verwendeten Notrufgeräte erfordern wöchentliche Betriebskontrollen. Auf Wunsch kann auch diese Dienstleistung von 'Notrufwarte' und seinen Partnerbetrieben übernommen werden. Der AliverufDie verwendeten Notrufgeräte senden täglich automatisch ein Lebenszeichen an die Notrufzentrale von 'Notrufwarte' um die Funktion auch zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen Betriebskontrollen sicherzustellen. Weiterführende InformationenDetaillierte Informationen zu den Gesetzen und Normen den Aufzugsnotruf betreffend erhalten Sie auf Anfrage bei Notrufwate. |
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